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   BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51   

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https://dejure.org/1951,1023
BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51 (https://dejure.org/1951,1023)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1951 - 4 StR 312/51 (https://dejure.org/1951,1023)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1951 - 4 StR 312/51 (https://dejure.org/1951,1023)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.11.1900 - 2888/00

    Kann durch die Ankündigung der Verweigerung weiterer Lieferung von Waren seitens

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51
    Die Ankündigung eines Übels kann dadurch zu einer Drohung werden, dass seine Verwirklichung von der Macht des Ankündigenden abhängt oder von ihm als in seiner Macht liegend hingestellt wird; denn für den Begriff der Drohung ist wesentlich, dass Furcht vor einem Verhalten des Drohenden erregt werden soll (RGSt 34, 15, 17; 54, 237; JW 1923, 398 Nr. 44; DR 1941, 1403 Nr. 6).

    Unwesentlich ist die Form der Drohung; sie wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Drohende in erster Linie seine Hilfe gegenüber dem angekündigten, von seiner Mitwirkung abhängigen Übel anbietet, falls er wirklich die Absicht hat, Furcht vor dessen Herbeiführung zu erregen und dadurch einen Zwang auf den Willen des anderen auszuüben (RGRspr 8, 55, RGSt 10, 216; 15, 335, 337; 34, 15, 17).

  • RG, 24.03.1884 - 348/84

    1. Schließt der Umstand, daß der Verletzte von dem Übel bereits vor dessen

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51
    Unwesentlich ist die Form der Drohung; sie wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Drohende in erster Linie seine Hilfe gegenüber dem angekündigten, von seiner Mitwirkung abhängigen Übel anbietet, falls er wirklich die Absicht hat, Furcht vor dessen Herbeiführung zu erregen und dadurch einen Zwang auf den Willen des anderen auszuüben (RGRspr 8, 55, RGSt 10, 216; 15, 335, 337; 34, 15, 17).
  • RG, 13.02.1920 - II 840/19

    Aufforderung zur Abgabe von Preisangeboten auf Tabakwaren.

    Auszug aus BGH, 21.06.1951 - 4 StR 312/51
    Die Ankündigung eines Übels kann dadurch zu einer Drohung werden, dass seine Verwirklichung von der Macht des Ankündigenden abhängt oder von ihm als in seiner Macht liegend hingestellt wird; denn für den Begriff der Drohung ist wesentlich, dass Furcht vor einem Verhalten des Drohenden erregt werden soll (RGSt 34, 15, 17; 54, 237; JW 1923, 398 Nr. 44; DR 1941, 1403 Nr. 6).
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Eine die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung beeinträchtigende Drohung liegt dann vor, wenn der Bedrohte die Ausführung der Drohung für möglich hält, dadurch in Furcht versetzt und durch diese Furcht in seinem Entschluß beeinflußt wird; unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt und ob sie für ihn überhaupt ausführbar ist (RGSt 3, 262, 263; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - 4 StR 312/51).
  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 92/53

    Rechtsmittel

    War dem aber so, dann fehlte es nicht nur an der nach § 253 StGB erforderlichen Bereicherungsabsicht des Angeklagten, sondern schon an einer vom Nötigungswillen getragenen Drohung mit einem empfindlichen Übel (BGH 4 StR 312/51 vom! 21. Juni 1951) und damit auch an der Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Angeklagten; denn die Ankündigung der Scheidungsklage und die Benennung des K. als Ehebruchszeuge als solche war, wie die Strafkammer mit Recht ausgeführt hat, ebensowenig wie die Ausführung dieses Vorhabens unerlaubt.

    Hätte die Strafkammer eine Nötigung des Betroffenen durch den Angeklagten feststellen können, dann wäre es auch rechtlich unerheblich gewesen, dass er nicht von sich aus eine Forderung an K. gestellt hat, sondern auf dessen Leistungsangebot eingegangen ist (BGH 4 StR 312/51 vom 21. Juni 1951; 2 StR 602/51 vom 6. Mai 1952).

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